Works Council Agreements (BetrVG)
Get Started with This SkillUeberblick
Die Skill Works Council Agreements (BetrVG) unterstuetzt Rakenne-Nutzer bei der verhandlungsbasierten Erstellung und Validierung von Betriebsvereinbarungen (BV) fuer IT-Systeme gemaess dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie deckt den gesamten Prozess ab: von der Erfassung des IT-Systems und seiner Ueberwachungsmoeglichkeiten ueber die Ausformulierung aller Pflichtklauseln bis zur datenschutzrechtlichen Validierung. Besonderer Fokus liegt auf dem Schutz der Beschaeftigten vor unzulaessiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und der Einhaltung des Beschaeftigtendatenschutzes (§26 BDSG / Art. 88 DSGVO). Die Skill umfasst zwei Validierungstools, ein vollstaendiges BV-Template mit 12 Paragraphen, eine Mitbestimmungs-Checkliste und Referenzdokumente zu BetrVG-Mitbestimmung und BDSG §26.
Erste Schritte
Laden Sie bestehende BV-Entwuerfe, IT-Systemdokumentation oder Verhandlungsnotizen in den Projekt-Workspace und aktivieren Sie die Skill Works Council Agreements (BetrVG). Der Agent fuehrt Sie durch den Prozess: IT-System analysieren, Pflichtklauseln ausfuellen, Negativkatalog fuer verbotene Auswertungen formulieren, Loeschfristen festlegen und den Entwurf validieren. Das Ergebnis wird als fertiger BV-Entwurf mit Pruefprotokoll und Checkliste gespeichert.
Beispiel-Konversation
Nachfolgend ein Beispiel, wie eine typische Sitzung zur Erstellung einer IT-Betriebsvereinbarung fuer Microsoft Teams ablaufen kann. Der Agent prueft die Mitbestimmungspflicht, erstellt den Entwurf und validiert ihn gegen BetrVG und BDSG.
Sie: Wir fuehren Microsoft Teams als Collaboration-Plattform ein (ca. 400 Beschaeftigte, Standort Hamburg). Der Betriebsrat hat Bedenken wegen der Aktivitaetsberichte und Praesenzanzeigen. Bitte erstelle eine Betriebsvereinbarung, die den BR zufriedenstellt.
Agent: Microsoft Teams loest die Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus, da es objektiv zur Ueberwachung von Leistung und Verhalten geeignet ist — unabhaengig davon, ob dies beabsichtigt ist (BAG-Rspr.). Ich erstelle die BV auf Basis des Templates.
Zunaechst die kritischen Punkte fuer den Betriebsrat:
- Aktivitaetsberichte (Activity Reports): Muessen entweder deaktiviert oder auf Team-Ebene (mind. 5 Personen) aggregiert werden
- Praesenzanzeige: Kein Monitoring der An-/Abwesenheitszeiten einzelner Beschaeftigter
- Chat-/Gespraechsinhalte: Keine inhaltliche Auswertung zulaessig
Ich habe das Template kopiert und den Entwurf
betriebsvereinbarung_teams.mderstellt mit allen 12 Paragraphen. Jetzt fuehre ich die Validierung aus.codetermination_clause_generator ausgefuehrt:
- Abdeckung: 11 von 11 Pflichtklauseln vorhanden
- 3 Platzhalter verbleiben (Kuendigungsfrist, Revisionszyklus, DSB-Kontakt)
- Ergebnis: Struktur vollstaendig
gdpr_labor_law_sync ausgefuehrt:
- Verbotene Muster: 0 Verstoesse
- Erforderliche Elemente: Alle vorhanden (Rechtsgrundlage, Verhaeltnismaessigkeit, Betroffenenrechte, TOMs)
- Ergebnis: Datenschutzrechtlich konform
Der Entwurf ist bereit fuer die Verhandlung mit dem Betriebsrat. Soll ich die drei verbleibenden Platzhalter ausfuellen oder moechten Sie zuerst bestimmte Klauseln anpassen?
Dokumentauszug
Nachfolgend ein repraesentativer Auszug aus einer IT-Betriebsvereinbarung, die mit Unterstuetzung der Skill erstellt wurde.
Betriebsvereinbarung Microsoft Teams — Auszug
Muster GmbH, Standort Hamburg Geltungsbereich: Alle Beschaeftigten i.S.d. §5 BetrVG
§2 Zweckbestimmung des IT-Systems
2.1 Bestimmungsgemaesser Einsatzzweck Das IT-System Microsoft Teams wird ausschliesslich fuer folgende Zwecke eingesetzt:
- Teamkommunikation (Chat, Videokonferenzen, Telefonie)
- Dokumentenzusammenarbeit und gemeinsame Dateiablage
- Aufgabenverwaltung und Projektkoordination
2.2 Zweckbindung Eine Nutzung der erhobenen Daten ueber die in §2.1 genannten Zwecke hinaus ist unzulaessig. Insbesondere duerfen die Daten nicht verwendet werden fuer:
- Individuelle Leistungsbewertung oder Verhaltensbeurteilung einzelner Beschaeftigter
- Erstellung von Persoenlichkeitsprofilen
- Monitoring individueller Nutzungszeiten oder Aktivitaetsmuster
- Vorbereitung arbeitsrechtlicher Massnahmen (ausser bei konkretem, dokumentiertem Verdacht einer Straftat, dann nur im Einvernehmen mit dem Betriebsrat)
§3 Leistungs- und Verhaltenskontrolle
3.2 Zulaessige Auswertungen
- Team-Nutzungsstatistiken (nur Teamebene, mindestens 5 Personen)
- Speicherplatzverbrauch pro Team (nicht pro Person)
- Systemverfuegbarkeitsberichte (technische Metriken ohne Personenbezug)
3.3 Verbotene Auswertungen (Negativkatalog)
- Individuelle Anmeldezeiten, Praesenzstatus-Historie oder Nutzungsdauer einzelner Beschaeftigter
- Microsoft Viva Insights / MyAnalytics — Aktivierung fuer individuelle Auswertungen durch Vorgesetzte
- Inhaltliche Auswertung individueller Chat-Nachrichten, Anrufe oder Besprechungsaufzeichnungen
- Individuelle Aktivitaetsmetriken (gesendete Nachrichten, Reaktionszeiten, Anrufhaeufigkeit)
- Erstellung individueller Leistungsrankings oder -vergleiche auf Basis von Teams-Daten
- Compliance-Suche (eDiscovery) ohne konkreten Verdacht und ohne BR-Beteiligung
§6 Loeschfristen und Aufbewahrungsdauer
| Datenkategorie | Loeschfrist | Begruendung |
|---|---|---|
| Protokolldaten (Logdaten) | 90 Tage | Technische Fehlerbehebung |
| Chat-Nachrichten (nach Projektabschluss) | 12 Monate | Dokumentationspflicht |
| Besprechungsaufzeichnungen | 60 Tage | Protokollzwecke |
| Stammdaten | 3 Monate nach Ausscheiden | Abwicklung |
Dieser Auszug ist illustrativ. Der endgueltige Inhalt muss die unternehmensspezifischen Gegebenheiten und die aktuelle Rechtsprechung widerspiegeln.
Validierungen durch die Extension-Tools
Die Skill beinhaltet zwei Extension-Tools, die Mitbestimmungsklauseln und Datenschutzkonformitaet automatisch pruefen.
codetermination_clause_generator
Validiert einen BV-Entwurf gegen die Pflichtklauseln fuer IT-Systeme nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Prueft 11 Regelungsbereiche und erkennt nicht ausgefuellte Platzhalter.
| Pruefung | Beschreibung |
|---|---|
| Gegenstand und Geltungsbereich | Raaeumlicher, persoenlicher und sachlicher Geltungsbereich definiert (§77 Abs. 4 BetrVG). |
| Zweckbestimmung | Bestimmungsgemaesser Einsatzzweck des IT-Systems praezise benannt (§87 Abs. 1 Nr. 6). |
| Leistungs-/Verhaltenskontrolle | Ausdrueckliche Abgrenzung und Definition, was zulaessig/unzulaessig ist. |
| Datenarten | Taxative (abschliessende) Auflistung aller erhobenen personenbezogenen Daten. |
| Zugriffs-/Auswertungsrechte | Berechtigungskonzept mit Vier-Augen-Prinzip bei personenbezogenen Auswertungen. |
| Loeschfristen | Konkrete Fristen fuer jede Datenkategorie. |
| Verbot individueller Bewertung | Ausdruecklicher Ausschluss individueller Leistungsbewertung/-profiling. |
| BR-Zustimmungsvorbehalte | Zustimmungserfordernisse fuer Systemerweiterungen und Konfigurationsaenderungen. |
| Schulung/Information | Pflicht zur Information und Schulung der Beschaeftigten. |
| Laufzeit/Kuendigung | Befristung, Kuendigungsfrist und Nachwirkungsregelung. |
| Konfliktloesung | Verweis auf Einigungsstelle (§76 BetrVG) oder vereinbarte Schlichtung. |
gdpr_labor_law_sync
Prueft einen BV-Entwurf auf Verstoesse gegen das Arbeitgeberprivileg nach §26 BDSG und DSGVO Art. 88. Erkennt sowohl verbotene Muster als auch fehlende Pflichtelemente.
| Pruefung | Beschreibung |
|---|---|
| Dauerueberwachung | Erkennt anlasslose permanente Ueberwachung (unverhaeltnismaessig nach §26 BDSG). |
| Keystroke-Logging | Erkennt Tastaturprotokollierung und Bildschirmaufzeichnung (grundsaetzlich unzulaessig, BAG-Rspr.). |
| GPS-/Standort-Tracking | Erkennt permanentes Standort-Tracking ohne zeitliche/sachliche Begrenzung. |
| Einwilligungsmissbrauch | Warnt, wenn Einwilligung als alleinige Rechtsgrundlage verwendet wird (§26 Abs. 2 BDSG). |
| Verhaeltnismaessigkeit | Prueft, ob eine dokumentierte Verhaeltnismaessigkeitspruefung vorhanden ist. |
| Rechtsgrundlage | Prueft, ob §26 BDSG oder Art. 88 DSGVO als Rechtsgrundlage benannt ist. |
| Betroffenenrechte | Prueft, ob Art. 15–17 DSGVO gewaehrleistet sind. |
| TOMs | Prueft, ob technische und organisatorische Massnahmen nach Art. 32 DSGVO beschrieben sind. |
Ergebnisinterpretation
- codetermination_clause_generator: Fehlende Pflichtklauseln muessen vor der Unterschrift ergaenzt werden. Das BAG kann eine BV ohne wesentliche Klauseln als unvollstaendig bewerten. Platzhalter muessen mit unternehmensspezifischen Angaben ausgefuellt werden.
- gdpr_labor_law_sync: FEHLER (verbotene Muster) muessen zwingend behoben werden — sie stellen Verstoesse gegen §26 BDSG dar. WARNUNGEN (fehlende Pflichtelemente) sollten vor Unterzeichnung ergaenzt werden, da die BV als Rechtsgrundlage nach §26 Abs. 4 BDSG angemessene Schutzgarantien nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO enthalten muss.
Die Tools ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung — sie dienen als strukturelle Qualitaetssicherung bei der Erstellung und Verhandlung von IT-Betriebsvereinbarungen.